Wir bilden folgende Führerscheinklassen aus:
| Klasse | Mindestalter | Beschreibung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
B |
18 J. |
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
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BE |
18 J. |
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (Vorbesitz erforderlich) und
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BF17 |
17 J. |
Sie können bei uns schon ab 16 ½ Jahren für die Klassen B/BE im Rahmen des Projektes "Begleitetes Fahren" ausgebildet werden und nach Bestehen der Prüfung ab dem 17. Lebensjahr nach der Maßgabe und den Regeln dieses Projektes innerhalb Deutschlands begleitet fahren. Einschlüsse: L, M, S (die eingeschlossenen FE-Klassen sind ohne Begleitung gültig) |
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Mofa |
15 J. |
Mofa mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und bis 50 ccm Hubraum. |
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M |
16 J. |
Roller mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und bis 50 ccm Hubraum. |
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A1 |
16 J. |
Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. (15 PS) Personen unter 18 Jahren dürfen Leichtkrafträder mit maximal 80 km/h Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit fahren. |
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A(beschränkt) |
18 J. |
Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW. 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A keine Einschränkungen. |
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A(unbeschränkt) |
25 J. |
Motorrad über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW. |