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Fahrschule Fahrzeuge Führerscheinklassen Intensivkurse/Seminare Anmeldung

Wir bilden folgende Führerscheinklassen aus:

Klasse Mindestalter Beschreibung

B


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18 J.

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und

Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Pkw nicht übersteigt und wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t.

BE


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18 J.

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (Vorbesitz erforderlich) und

Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw.
Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Pkw nicht übersteigt aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5 t.

BF17


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17 J.

Sie können bei uns schon ab 16 ½ Jahren für die Klassen B/BE im Rahmen des Projektes "Begleitetes Fahren" ausgebildet werden und nach Bestehen der Prüfung ab dem 17. Lebensjahr nach der Maßgabe und den Regeln dieses Projektes innerhalb Deutschlands begleitet fahren. Einschlüsse: L, M, S (die eingeschlossenen FE-Klassen sind ohne Begleitung gültig)

Mofa


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15 J.

Mofa mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und bis 50 ccm Hubraum.

M


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16 J.

Roller mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und bis 50 ccm Hubraum.

A1


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16 J.

Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. (15 PS)

Personen unter 18 Jahren dürfen Leichtkrafträder mit maximal 80 km/h Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit fahren.

A

(beschränkt)

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18 J.

Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW.

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A keine Einschränkungen.

A

(unbeschränkt)

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25 J.

Motorrad über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.